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SPD Altenstädt

Stadtverordnetenversammlung


Die Stadtverordnetenversammlung (Gemeindevertretung) ist das oberste Entscheidungs- und Beschlussorgan der Stadt.
Die Anzahl der Mitglieder der Naumburger Stadtverordnetenversammlung beträgt 31. Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und 2 Stellvertreterinennen und/ oder Stellvertreter.
Der Stadtverordnetenvorsteher vertritt die Stadverordnetenversmmlung nach außen. Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Fülle von Aufgaben. Unter anderem wählt sie den Magistrat und kontrolliert die Führung der Stadtverwaltung. Darüber hinaus beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushalt, erlässt spezielle Satzungen und entscheidet z.B. über Bebauungspläne. Die Stadtverordnetenversammlung trifft somit Entscheidungen über wichtige Bereiche des kommunalen Lebens, dabei werden die Beschlüsse - in der Regel - in öffentlichen Sitzungen gefaßt.

Die Stadverordnetenversammlung bildet aus ihren Reihen Ausschüsse, die gesondert zu ihren jeweiligen Themen in regelmäßigen Abständen tagen. Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor oder beschließen endgültig bestimmte Angelegenheiten, die ihnen von der Stadtverordnetenversammlung übertragen worden sind.

Die Stadt Naumburg hat folgende Ausschüße:

Für die jeweiligen Ausschüsse wird ein/e Ausschussvorsitzende/r gewählt. Die Stadtverordnetenversammlung kann dabei Ausschüsse jederzeit auflösen und/oder neu bilden.


Geschäftordnung für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg
 

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